Infos Inspektionen

Wozu Inspektionen?

Gesetzlich steht am Anfang das Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG). Dort wird beschrieben, dass ein Hersteller dem Geschädigten den entstanden Schaden zu ersetzen hat, wenn sein Produkt Fehler aufweist, die zu Schäden führen (Sach- oder Personenschäden).

Um dieses Risiko zu minimieren wurde in die Norm für Seilgärten der Absatz 10 Inspektion und Instandhaltung eingefügt. (DIN EN 15567-2:2015-08)

Hier kann der Betreiber eines Hochseilgartens die verschiedenen Stufen der Inspektion nachlesen. Es ist unterteilt in:

  • Visuelle Routine Inspektion
  • Operative Inspektion
  • Regelmäßig wiederkehrende Inspektion (Jahreshauptinspektion)
  • Inspektion vor Inbetriebnahme (nur in Teil 1 der Norm)

Die jeweiligen Normen findet Ihr hier: Beuth Verlag GmbH

Was sind nun die Unterschiede von den drei Inspektions-Stufen?

Visuelle Routine Inspektion:

Diese Inspektion oder auch Kontrolle muss vor jeder Inbetriebnahme der Anlage von einer sachkundigen Person durchgeführt werden. Also in den meisten Fällen täglich.

Beispiele die bei der Kontrolle auffallen sollten: Fehlende Beschilderung, offensichtliche Veränderungen zum Vortag durch Sturm, Gewitter oder Sabotage u.ä. .

Operative Inspektion:

Diese Inspektion sollte mindestens alle 3 Monate von einer sachkundigen Person durchgeführt werden. Es kommt hier aber im Wesentlichen auf die Besucherzahlen der Anlage an. D.h. eine Anlage mit vielen tausend Besuchern im Monat muss die operative Inspektion nicht erst nach 3 Monaten, sondern ggf. jeden Monat durchführen lassen.

Beispiele die in der Inspektion geprüft werden: Übermäßiger Verschleiß von beweglichen Bauteilen, offensichtliche Verschlechterung von Bauteilen u.ä. ,

Regelmäßig wiederkehrende Inspektion:

Diese Inspektion sollte in einem Abstand von 12- max. 15 Monaten durchgeführt werden. Der Inspekteur sollte hierbei ein externen Prüfer sein. Dies kann ein Prüfinstitut Typ A, B oder C1 (nach EN ISO/IEC 17020:2012) sein. Warum sollte diese Aufgabe ein externer Prüfer übernehmen? Zum einen muss für diese Prüfung eine sehr hohe Fachkenntnis vorhanden sein. Zum anderen könnt Ihr Euch vorstellen, dass in einem Gerichtsverfahren ein externer Prüfbericht mehr Gewicht hat, als ein vom Betreiber selbst geschriebener Bericht. Meine persönliche Erfahrung als Betreiber zeigte mir hier auch wie schnell man Dinge übersieht, wenn man sie täglich vor Augen hat. Ich war jedes mal dankbar wenn mein Prüfer mich auf Mängel hingewiesen hat.

Beispiele die in der Inspektion geprüft werden: Pilzbefall von Hölzern, Abnutzung von Drahtseilen, Korrosion oder Verletzungsträchtige Stellen u.ä. .

1Typ C: Eine Inspektionsstelle, die sich mit der Konstruktion, der Herstellung, dem Verkauf oder der Instandhaltung von Geräten beschäftigt, die sie Inspiziert. Es muss eine angemessene organisatorische Trennung der Zuständigkeiten innerhalb der Inspektionsstelle geben.

Sachkundige Person: Eine Person, mit geeigneter Ausbildung, Erfahrung und Kenntnis in dem zu prüfenden Gebiet.


Erstabnahmen / Prüfung vor Inbetriebnahme:

Diese Abnahme ist nur von unabhängigen Prüfinstituten Typ A (nach EN ISO/IEC 17020:2012) möglich. Wir arbeiten hier mit der TÜG in Eichstetten zusammen. Fragen Sie bitte dort direkt nach einem Beratungstermin / Prüfungstermin an.

Wenn Fragen auftauchen schreibt mir einfach eine Mail…ich versuche Sie gerne zu beantworten.

Jochen Steinert Sicherheitskonzepte