Infos Baumkontrollen

Ähnlich wie bei den Inspektionen ist hier eine gesetzliche Grundlage vorhanden, die uns zu Baumkontrollen verpflichtet. BGB §823 “Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Derjenige, der einen Verkehr eröffnet, schafft oder unterhält, hat die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Schäden anderer zu verhindern.

Dies wurde in einem Grundsatzurteil vom BGH in Karlsruhe 1965 konkretisiert: “Der Verkehrssicherungspflicht ist genügt, wenn nach dem jeweiligen Stand der Erfahrungen und Technik als geeignet erscheinenden Sicherungen getroffen sind. … Eine schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht liegt in solchen Fällen vor, wenn Anzeichen verkannt oder übersehen worden sind, die nach der Erfahrung auf eine weitere Gefahr durch den Baum hinweisen..” D.h. die Gefahr hätte bei einer Baumkontrolle erkannt werden können. Hat diese nicht stattgefunden ist der “Besitzer / Nutzer” des Baumes schadensersatzpflichtig.

Wer führt die Baumkontrollen durch? Zertifizierte Baumkontrolleure, diese haben die fachliche Kenntnisse. Es ist nicht ratsam “nur” den Förster zu fragen, da die Beurteilung von Bäumen eine spezielles Fachgebiet ist und nicht zum Grundstudium im Fach Forst gehört. Ich spreche hier aus eigener Erfahrung. Meine Kenntnis habe ich nicht im Studium gelernt, sondern bei externen Fachseminaren und Schulungen durch Baumgutachter und der FLL.

In welcher Häufigkeit sollte eine Baumkontrolle durchgeführt werden? Dies hängt von mehreren Faktoren ab. Laut DIN EN 15567 (Seilgarten-Norm) sollte dies alle 12-15 Monate durchgeführt werden. Die Norm berücksichtigt aber nicht den Zustand des Baumes, nicht das Alter des Baumes und nicht die Sicherheitserwartung. Da wir im Seilgarten eine höhere Sicherheitserwartung haben sind Baumkontrollen jährlich sicherlich sinnvoll und in speziellen Fällen auch halbjährlich.

Ergeben sich Fragen zur Baumkontrolle könnt Ihr mir gerne schreiben.

Bei Anfragen bzgl. eines Baumgutachtens / Tragfähigkeitsberechnungen können Sie sich direkt an unseren Kooperationspartner Baumzentrum Kaiserstuhl wenden.

Jochen Steinert Sicherheitskonzepte